Für die Erbringung von Dienstleistungen und die Lieferung von Produkten durch die Skillplan GmbH, ab 02/2024.

1. Anwendungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen der Skillplan GmbH (nachfolgend „Skillplan“ genannt) und ihren Kunden und Vertriebspartnern. Sie gelten automatisch für alle Verträge zwischen den Parteien, insbesondere für die Lieferung von Produkten (Hard- und Software) und Dienstleistungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Skillplan ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.
  3. Produkte und Dienstleistungen sind die von Skillplan verkauften, lizenzierten oder vertriebenen Hardware- und Softwareprodukte gemäß den Bestimmungen der AGB und anderer Vertragsdokumente (Produktbeschreibungen, Leistungsbeschreibungen, Lizenzverträge mit Herstellern, Drittanbietern usw.). Dienstleistungen umfassen alle IT-bezogenen Projekt-, Beratungs-, Wartungs-, Cloud- oder sonstigen Dienstleistungen, die Skillplan nach Aufwand oder gegen ein vereinbartes Entgelt anbietet und erbringt.
  4. Die AGB können von Skillplan von Zeit zu Zeit geändert oder aktualisiert werden.
  5. Alle Vereinbarungen, die eine Änderung, Erweiterung, Aufhebung oder Präzisierung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des darauf basierenden Vertragsverhältnisses – ganz oder teilweise – beinhalten, müssen zumindest schriftlich festgehalten werden.

2. Angebot, Vertragsabschluss und Lieferzeiten

  1. Angebote von Skillplan sind unverbindlich und freibleibend, auch wenn dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen) und sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen (auch in elektronischer Form) überlassen werden. Alle Unterlagen, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassen werden, bleiben Eigentum von Skillplan und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, Skillplan erteilt hierzu seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
  2. Ein Vertrag kommt zustande, indem der Kunde eine Bestellung aufgibt oder ein Angebot von Skillplan unterschreibt und die entsprechende Auftragsbestätigung von Skillplan erhält. Diese Dokumente bilden zusammen mit den AGB und anderen Vertragsdokumenten, wie z.B. Produkt- oder Servicebeschreibungen, Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen und Service Level Agreements, einen Teil des Vertrages. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Dokumenten gilt die folgende Rangfolge: 1. Bestellformular / akzeptiertes Angebot / akzeptierter Vertrag 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen 4. Service Level Agreement
  3. Der Umfang und die Ausführung der Lieferung werden durch den Vertrag bestimmt. Skillplan behält sich das Recht vor, Sicherheit zu leisten. Die Verfügbarkeit oder Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller bleibt vorbehalten.
  4. Die von Skillplan angegebenen Fristen sind nur Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Skillplan haftet nicht für Verzögerungen bei der Lieferung.
  5. Kann Skillplan vertraglich vereinbarte Liefertermine aus Gründen, die Skillplan nicht zu vertreten hat (z.B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Transportschwierigkeiten), nicht einhalten, wird Skillplan den Kunden unverzüglich über den Umstand informieren und eine voraussichtliche oder neue Lieferfrist mitteilen. Ist eine verspätete Lieferung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht möglich, kann Skillplan ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten und dem Kunden den bereits gezahlten Kaufpreis erstatten.
  6. Änderungen oder Stornierungen von Aufträgen durch den Kunden bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Skillplan. Skillplan kann vereinbarte Kosten sowie bereits entstandene Kosten aufgrund von Änderungswünschen geltend machen.
  7. Skillplan ist zu Teillieferungen und zur Einschaltung Dritter bei der Leistungserbringung berechtigt, ohne die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Skillplan haftet für die Leistungen Dritter wie für eigene Leistungen und überträgt entsprechende Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte.

3. Lizenzen

  1. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, erhält der Kunde ein nicht ausschließliches, zeitlich unbegrenztes oder zeitlich begrenztes, nicht übertragbares Recht, die Software, Dokumentation usw. gemäß den Lizenzbedingungen des Lizenzgebers zu nutzen. Bitte beachten Sie: Für die jeweiligen Softwareprodukte gelten die entsprechenden bereitgestellten Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (EULA).
  2. Wenn der Kunde über Skillplan Software oder Dienstleistungen von Dritten erwirbt oder eigene Lizenzen von Skillplan nutzt, ist der Kunde grundsätzlich für die korrekte Lizenzierung verantwortlich und muss Verträge direkt mit dem Lizenzgeber (z.B. Microsoft) abschließen.
  3. Die Anzahl der erworbenen Lizenzen oder sonstigen Einheiten wird bei nutzungsbasierten Lizenzen auf der Rechnung angegeben und regelmäßig gemäß den sonstigen vertraglichen Bestimmungen angepasst. Der Kunde hat kein Recht, gegen diese Anpassungen Einspruch zu erheben.
  4. Bei Weiterverkauf oder sonstiger Weitergabe der Softwareprodukte verpflichtet sich der Kunde, alle Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Gewährleistungsbedingungen des Softwareherstellers auf den Erwerber zu übertragen, soweit der Weiterverkauf vertraglich oder gesetzlich zulässig ist.

4. Rechte und Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle administrativen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit Skillplan die vereinbarte Dienstleistung erbringen kann. Dazu gehört die Bereitstellung aller notwendigen Informationen, Ressourcen, Ansprechpartner und technisch versierten Mitarbeiter sowie die Gewährleistung der technischen Rahmenbedingungen und des Zugangs zu den entsprechenden Räumlichkeiten, Hard- und/oder Software. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die Zugangsdaten sicher zu speichern und zu nutzen und alle Sicherheitsrichtlinien von Skillplan einzuhalten.
  2. Skillplan sichert die Daten des Kunden nach den gängigen Standards, übernimmt jedoch keine Verantwortung für eine fehlerfreie und kontinuierliche Datensicherung und -wiederherstellung. Grundsätzlich ist der Kunde für die Sicherung der Daten verantwortlich, es sei denn, es wurden zusätzliche Dienste bestellt.
  3. Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, trägt er ausnahmslos das Risiko von Verzögerungen und zusätzlichen Kosten, die sich aus dieser Nichterfüllung ergeben.

5. Abnahme und Prüfung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die von der Skillplan GmbH erbrachten Leistungen unverzüglich nach Zugang der Anzeige der Abnahmebereitschaft bzw. Lieferung der Produkte zu prüfen. Etwaige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Anzeige, Lieferung oder Abholung schriftlich gegenüber Skillplan zu rügen. Der Mangel muss so detailliert wie möglich beschrieben werden.
  2. Unterlässt der Kunde die Anzeige eines Mangels, so gilt der Vertragsgegenstand als genehmigt.
  3. Auch ein verborgener Mangel muss Skillplan unverzüglich nach seiner Entdeckung angezeigt werden, andernfalls gilt die Sache auch in Bezug auf diesen Mangel als genehmigt. Diese Bestimmung gilt nicht für Mängel, die von Skillplan arglistig verschwiegen wurden.
  4. Skillplan verpflichtet sich, schwerwiegende Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Sollte es notwendig sein, das gelieferte Produkt zu ersetzen, wird Skillplan den Kunden unverzüglich informieren. Auch alle anderen Mängel werden von Skillplan entsprechend nachgebessert. Weitergehende Ansprüche des Kunden, wie z.B. eine Preisminderung, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
  5. Wird ein Mangel nicht rechtzeitig gerügt, erlöschen alle Gewährleistungen und Ansprüche des Kunden, es sei denn, der Schaden oder Mangel war bei der ordnungsgemäßen Abnahme nicht erkennbar.

6 Lieferung und Gefahrenübergang

  1. Die Verantwortung und das Risiko gehen mit der Übergabe, Inbetriebnahme oder aktiven Nutzung des gelieferten Dienstes auf den Kunden über. Wiederkehrende Dienste werden ebenfalls ab diesem Zeitpunkt in Rechnung gestellt. Das Eigentum an dem Service geht nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über, falls zutreffend.
  2. Die Haftung für den zufälligen Untergang und die zufällige Verschlechterung geht mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes an den Kunden auf diesen über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung und der Verzögerung mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über.

7. Rückgabe von Produkten

Die Rücksendung von gekauften Produkten durch den Kunden ist nur mit vorheriger Zustimmung von Skillplan möglich und geht zu Lasten des Kunden. Die Produkte müssen in der Originalverpackung zurückgeschickt werden und mit einer detaillierten schriftlichen Beschreibung des Fehlers oder Mangels und dem Kaufbeleg versehen sein. Andernfalls behält sich Skillplan das Recht vor, die Rückgabe abzulehnen und das Produkt auf Kosten des Kunden zurückzusenden. Die Rückgabe von Produkten, die nicht mehr in der Originalverpackung sind, oder von Software ist generell ausgeschlossen.

8 Preise und Zahlungsvereinbarungen

  1. Alle vereinbarten Preise für Skillplan-Produkte und -Dienstleistungen verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, sonstiger öffentlicher Abgaben, Verpackungs- und Versandkosten. Sofern nicht anders vereinbart, sind Zubehör und Ersatzteile nicht im Preis enthalten.
  2. Dienstleistungen werden dem Kunden entweder pauschal oder nach Aufwand gemäß den Sätzen der jeweiligen Preisliste oder gemäß dem Vertrag in Rechnung gestellt. Bei nutzungsbasierten Diensten sind die in der Rechnung angegebene Anzahl der Nutzer, genutzte Kapazitäten, Lizenzen usw. verbindlich. Auslagen werden gesondert ausgewiesen und wie vereinbart in Rechnung gestellt.
  3. Die Pauschalhonorare sind ab dem Zeitpunkt der Abnahme oder produktiven Nutzung der vereinbarten Leistungen fällig und werden gemäß den sonstigen vertraglichen Bestimmungen im Voraus in Rechnung gestellt.
  4. Vorbehaltlich von Preiserhöhungen, die vom Hersteller der Hardware oder Software auferlegt und unverzüglich an den Kunden weitergegeben werden. Ein Kündigungsrecht aufgrund von Preiserhöhungen seitens des Herstellers ist ausgeschlossen.
  5. Skillplan behält sich das Recht vor, die Preise einmal pro Jahr entsprechend dem Verbraucherpreisindex anzupassen, maximal jedoch in Höhe der jährlichen Inflationsrate. Es besteht keine Verpflichtung, den Preis zu senken. Skillplan informiert den Kunden rechtzeitig über die neuen Preise. Ein Kündigungsrecht aufgrund von Preiserhöhungen ist ausgeschlossen.

9 Zahlungsbedingungen und Verzug

  1. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware fällig und zahlbar. Skillplan behält sich jedoch das Recht vor, auch während einer laufenden Geschäftsbeziehung Lieferungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse vorzunehmen, insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen wie z.B. Support. Die geltenden Zahlungsbedingungen werden spätestens mit der Auftragsbestätigung bekannt gegeben.
  2. Wenn der Kunde nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug gerät, geschieht dies ohne Mahnung. Skillplan kann dann Verzugszinsen in Höhe von 5 % verlangen.
  3. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Skillplan ohne weitere Ankündigung berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise einzustellen oder von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen, bis die Forderungen beglichen oder sichergestellt sind. Bereits installierte, aber nicht bezahlte Produkte kann Skillplan nach einer Mahnung jederzeit abholen lassen. Alle Folgen eines solchen Lieferstopps gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.
  4. Zahlt der Kunde seine Rechnung nicht oder sorgt er auch nach Ablauf einer von Skillplan gesetzten Nachfrist nicht für die Erfüllung, so ist Skillplan berechtigt, dem Kunden weitere Leistungen zu verweigern und Verträge außerordentlich zu kündigen und alle weiteren Ansprüche geltend zu machen.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, Skillplan zu informieren, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind. Skillplan behält sich außerdem das Recht vor, die Forderung und die dazugehörigen Unterlagen und Informationen zu Inkassozwecken an Dritte zu übertragen und/oder abzutreten.
  6. Auf Verlangen von Skillplan tritt der Kunde seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der von Skillplan gelieferten Produkte an die Skillplan GmbH zahlungshalber ab (Art. 172 OR).

10 Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

  1. Die von Skillplan gelieferten Produkte oder Werkexemplare bleiben bis zur vollständigen Bezahlung, einschließlich aller Zinsen, Gebühren oder Steuern, Eigentum von Skillplan. Skillplan behält sich das Recht vor, den Eigentumsvorbehalt in das Eigentumsvorbehaltsregister gemäß Art. 715 ZGB auf Kosten des Kunden einzutragen und/oder Dritte davon in Kenntnis zu setzen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen von Skillplan unverzüglich seine schriftliche Zustimmung zur Eintragung eines Eigentumsvorbehalts in allen relevanten Punkten zu erteilen.
  2. Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde dafür verantwortlich, die von Skillplan gelieferten Produkte in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, sie sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen gegen die Forderungen der Skillplan GmbH aufzurechnen, und es wird erwartet, dass er auf ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Skillplan verzichtet.

11 Gewährleistung und Nachbesserung

  1. Der Kunde ist für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz und die Verwendung der Produkte und die damit erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dem Kunden ist bekannt, dass Skillplan keine Eingangskontrollen der von Herstellern oder Lieferanten gelieferten Produkte durchführt.
  2. Skillplan erbringt seine Dienstleistungen in Übereinstimmung mit anerkannten Standards auf bestmögliche Weise. Skillplan kann jedoch weder das ununterbrochene und störungsfreie Funktionieren seiner Dienste noch den jederzeitigen Zugang zu den Daten des Kunden oder Dritter garantieren. Das Auftreten eines solchen Ereignisses stellt keinen wichtigen Grund dar. Skillplan nicht garantiert
    1. bestimmte Übertragungszeiten und Kapazitäten,
    2. jederzeit Zugriff auf Daten, die von Dritten erstellt wurden oder von Dritten abrufbar sind,
    3. absoluter Schutz der von Skillplan gespeicherten Daten des Kunden
    4. die Verhinderung des unbefugten Zugriffs auf diese Daten zu jeder Zeit, usw.
  3. Sach- und Rechtsmängel werden nach Wahl von Skillplan entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung behoben, soweit dies möglich und angemessen ist. Der Kunde ist verpflichtet, Skillplan die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Nacherfüllung zu gewähren. Erforderlichenfalls hat der Kunde Skillplan den mangelhaften Vertragsgegenstand zu Prüfungszwecken zu übergeben. Alternativ können Mängel auch durch Fernwartung behoben werden, sofern dies möglich ist.
  4. Mangelhafte Software kann von Skillplan auch dadurch nachgebessert werden, dass dem Kunden Möglichkeiten aufgezeigt werden, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden oder eine andere Softwareversion zu verwenden, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
  5. Kann der Mangel nicht oder nur unter unzumutbaren Bedingungen behoben werden, behält sich Skillplan das Recht vor, den Vertragsgegenstand gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich eines angemessenen Betrages für die Dauer der Nutzung zurückzunehmen. In diesem Fall ist der Kunde zur Rückgabe des Vertragsgegenstandes verpflichtet.
  6. Die Skillplan GmbH wird die geschuldeten Leistungen nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der sonstigen Vertragsbedingungen durch qualifiziertes Fachpersonal mit der gebotenen Sorgfalt erbringen. Ziel ist es, die vereinbarte Qualität und Quantität der Dienstleistungen und Wartungsarbeiten sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere die Einhaltung der garantierten Verfügbarkeit, bestimmter Reaktions- und/oder Störungsbehebungszeiten sowie die Einhaltung eines Eskalationsverfahrens oder anderer Maßnahmen zur Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Verfügbarkeit nach Störungen.
  7. Die Gewährleistung und Produkthaftung der Skillplan GmbH für die gelieferten Produkte richtet sich nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten. Diese beschränken sich in der Regel nach Wahl des Herstellers/Lieferanten auf die Reparatur oder den Ersatz des mangelhaften Produkts bei Verwendung in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein. Der Kunde verzichtet auf weitergehende Gewährleistungsansprüche gegenüber der Skillplan GmbH und dem Hersteller/Lieferanten. Die Skillplan GmbH ist lediglich verpflichtet, ihre eigenen Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten. Für sonstige Leistungen gilt, soweit gesetzlich zulässig, eine Gewährleistungsfrist von 3 Monaten.
  8. Ein Mangel gilt nur dann als solcher, wenn er unverzüglich nach seiner Entdeckung schriftlich und detailliert gemeldet wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler aufweist.
  9. Die Gewährleistung ist insbesondere ausgeschlossen für Mängel, die auf eine Pflichtverletzung des Kunden zurückzuführen sind, wie z.B. unzureichende Wartung durch den Kunden, Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Installationsanweisungen, unsachgemäße Verwendung der Produkte, Verwendung von nicht zugelassenen Teilen und Zubehör, natürliche Abnutzung, Transport, unsachgemäße Behandlung oder Reparaturversuche und Veränderungen.
  10. Die Gewährleistung ist ebenfalls ausgeschlossen für äußere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z.B. Störungen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden), sowie sonstige Gründe, die weder die Skillplan GmbH noch der Hersteller/Lieferant zu vertreten haben.
  11. Kosten für Mängelbeseitigungsleistungen, die nicht vom Hersteller/Lieferanten übernommen werden, sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Fehlt die Fehlerbeschreibung oder ist sie unzureichend, diagnostiziert Skillplan den Fehler auf Kosten des Kunden. In jedem Fall ist der Kunde verpflichtet, die von Skillplan oder dem jeweiligen Hersteller/Lieferanten festgelegten Verfahren zur Bearbeitung von Gewährleistungsansprüchen einzuhalten.

12 Ausschluss und Beschränkung der Haftung

  1. Skillplan haftet auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von Skillplan außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  2. Jegliche Haftung für indirekte oder Folgeschäden, wie z.B. entgangener Gewinn oder Schäden aus dem Verlust von Daten, wird ausdrücklich und vollständig ausgeschlossen.
  3. Die Skillplan GmbH haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt (Feuer, Wasser, Stromausfall oder Schwankungen in der Stromversorgung, Erdbeben, Streiks, Eingriffe Dritter usw.) verursacht werden. Sollte ein Zustand höherer Gewalt länger als vier Wochen andauern, ist die Skillplan GmbH berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten. Etwaige zusätzliche Kosten werden nach den dann geltenden Sätzen in Rechnung gestellt.
  4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden und für die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  5. Der Kunde akzeptiert, dass im Falle einer Haftung des Rechteinhabers und/oder seiner Partner die Haftung auf die Kosten für den Vertragsgegenstand beschränkt ist. Unter keinen Umständen übersteigt die Haftung des Rechteinhabers und/oder seiner Partner die für den Vertragsgegenstand bezahlten Kosten.
  6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch unmittelbar zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Skillplan.

13. Vertraulichkeit

  1. Der Kunde verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen, die sich auf den Vertragsgegenstand beziehen, vertraulich zu behandeln und diese Informationen nur für die Zwecke zu verwenden, für die Skillplan sie offengelegt hat, und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit sicherzustellen.
  2. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen über Tatsachen im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb, die nur einem eng definierten Personenkreis bekannt sind, d.h. nicht öffentlich zugänglich sind und aufgrund eines berechtigten Interesses des Geschäftsinhabers geheim gehalten werden sollten, unabhängig von ihrer Art und Form. Dazu gehören insbesondere mündliche Informationen, Briefe, Memoranden, Berichte, Dokumente, Studien, Analysen, Zeichnungen, Briefe, Computerausdrucke, Softwareprogramme, Spezifikationen, Daten, grafische Darstellungen, Tabellen, Tonaufnahmen, visuelle Reproduktionen und jede Art von Kopien der vorgenannten Informationen.
  3. Skillplan verpflichtet sich, vertrauliche Informationen, die ihm von der anderen Partei oder deren Lieferanten oder Hilfspersonen zur Verfügung gestellt werden, vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen.
  4. Soweit der Kunde weiteren gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten unterliegt (z.B. Bankgeheimnis, Anwaltsgeheimnis, ärztliche Schweigepflicht, etc.), verpflichtet sich Skillplan ebenfalls, alle unter diese Verschwiegenheitspflichten fallenden Informationen und Daten geheim zu halten und seine Mitarbeiter und Hilfspersonen entsprechend zu instruieren und zu schulen. Allgemein bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen gelten nicht als vertraulich.
  5. Skillplan behält sich das Recht vor, Daten im Rahmen von zivil-, verwaltungs- und strafrechtlichen Verfahren an Behörden in der Schweiz und im Ausland offenzulegen und weiterzuleiten, sofern ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil, eine Verfügung oder eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.

14 Patente und andere gewerbliche Schutzrechte

  1. Geistiges Eigentum wie Know-how, eingetragene Marken, Urheberrechte und Patentrechte der Skillplan GmbH und ihrer Lieferanten müssen vom Kunden anerkannt und geschützt werden. Produktnamen und/oder Copyright-Marken dürfen nicht von den Produkten entfernt werden.
  2. Die Produkte dürfen vom Kunden ausschließlich in Übereinstimmung mit den vom Hersteller oder Lizenzgeber beschriebenen Anwendungsbereichen und Konfigurationsrichtlinien verwendet werden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, die Software nicht zu verändern, zurückzuentwickeln, weiterzuentwickeln, zu übersetzen, zu vermieten oder anderweitig verfügbar zu machen. Die Lizenzbedingungen etwaiger Open-Source-Komponenten in der Skillplan-Software bleiben davon unberührt.
  3. Alle Marken, Logos und Dienstleistungsmarken („Marken“), die auf einem Vertragsgegenstand angezeigt werden, sind Eigentum von Skillplan oder anderen Dritten. Nutzern ist es untersagt, diese Marken ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Skillplan oder der dritten Partei, die Eigentümer der Marke ist, zu verwenden.
  4. „SPSA Foundation“, „SPSA Pro“ und „SPSA Enterprise“ sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Skillplan GmbH.
  5. Die Namen der erwähnten Unternehmen und Produkte können Marken der jeweiligen Eigentümer sein.
  6. Sollte ein Dritter Ansprüche gegen den Kunden oder dessen Endkunden wegen Verletzung eines Patents, Urheberrechts oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte durch gelieferte Produkte geltend machen, hat der Kunde Skillplan unverzüglich schriftlich über solche Hinweise oder geltend gemachten Ansprüche zu informieren. Skillplan wird diese Informationen unverzüglich an den Lieferanten oder Hersteller weiterleiten und diesen auffordern, die Situation zu klären. Der Kunde verzichtet auf jegliche Garantie-, Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche gegenüber Skillplan und muss sich an den Hersteller wenden. Etwaige Ansprüche von Skillplan gegenüber dem Hersteller werden an den Kunden abgetreten. Skillplan schließt jegliche Haftung für die Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum aus.

15. Einhaltung von Gesetzen, einschließlich Import-/Exportgesetzen

  1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Produkte den Ausfuhrbestimmungen der Schweiz und der Herkunftsländer unterliegen können; Umwege, die den Gesetzen und Bestimmungen zuwiderlaufen, sind verboten.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren internationalen und nationalen Gesetze, die für die Produkte gelten, sowie die von der Schweiz und anderen Regierungen erlassenen Endbenutzer-, Endverwendungs- und Bestimmungsbeschränkungen einzuhalten. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, vor jeder Wiederausfuhr der Produkte eine spezielle Ausfuhrgenehmigung bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Diese Verpflichtung ist auf den jeweiligen Käufer zu übertragen mit der Verpflichtung, die Verpflichtung bei einem Verkauf oder einer sonstigen Weitergabe der Produkte weiterzugeben.
  3. Durch das Herunterladen oder den Zugriff auf Software oder technische Informationen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, auch diese Export- und Zollbestimmungen einzuhalten.
  4. Weitere Informationen zur Exportkontrolle finden Sie unter https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/aussenpolitik/sicherheitspolitik/exportkontrolle.html.
  5. Skillplan übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für das Versäumnis des Kunden, die erforderlichen Import- und Exportgenehmigungen und -lizenzen zu erhalten.
  6. Skillplan behält sich das Recht vor, Lieferungen, Dienstleistungen und Support zu beenden oder auszusetzen, wenn Skillplan einen begründeten Verdacht auf einen Import- oder Exportverstoß hat.

16. Datenschutz

  1. Die Skillplan GmbH verpflichtet sich, die einschlägigen Datenschutzbestimmungen einzuhalten und Daten gewissenhaft zu verarbeiten(siehe Skillplan-Datenschutzerklärung).
  2. Personenbezogene Daten können im Rahmen der vorgenannten Bestimmungen ins Ausland übermittelt werden. Kundendaten, die auf der Infrastruktur von Skillplan gespeichert sind, werden nicht ins Ausland übertragen und sind in besonderer und kundenspezifischer Weise geschützt. Sollte es dennoch zu einer Übermittlung kommen, werden die geltenden Datenschutzanforderungen gemäß dem geltenden Bundesdatenschutzgesetz beachtet. Für Telekommunikationsdienste (z.B. Internetverbindungen, Sprachdienste) ist die Übermittlung von Daten jedoch im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.

17. Missbrauch

  1. Bei der Nutzung der Dienste von Skillplan ist der Kunde verpflichtet, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie alle anderen vertraglichen Bestimmungen und gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Insbesondere dürfen die Dienste nicht zur Begehung von Straftaten missbraucht werden, wie z.B. die unbefugte Nutzung wie das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten oder illegalen Inhalten. Als Missbrauch gilt auch die wiederholte Überschreitung von Kapazitäten und Limits, der nicht deklarierte Weiterverkauf der Dienste durch den Kunden an Dritte und/oder die Nutzung der Dienste unter nicht deklarierter Nutzung der Infrastruktur von Skillplan.
  2. Jeder Weiterverkauf von Dienstleistungen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Skillplan. Als Dritte gelten auch mit dem Kunden verbundene Unternehmen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Regelung in Ziffer 4 dieser AGB bleibt vorbehalten.
  3. Der Kunde ist allein verantwortlich für den Inhalt von Informationen, die er im Internet öffentlich zugänglich macht und die auf der Infrastruktur der Skillplan GmbH gehostet werden und über Telekommunikationsnetze für Dritte zugänglich sind. Der Kunde hat es zu unterlassen, unter Nutzung der Infrastruktur von Skillplan missbräuchliche und rechtswidrige Handlungen im Internet vorzunehmen, wie z.B. die Veröffentlichung erotischer, pornographischer, rassistischer oder gewaltverherrlichender Inhalte, allgemein rechtswidriger oder beleidigender Inhalte und den Missbrauch urheberrechtlich geschützter Werke. Erhält Skillplan eine Abmahnung von einem Dritten wegen illegaler Inhalte oder missbräuchlicher Nutzung, behält sich Skillplan das Recht vor, die Dienste auszusetzen und/oder dem Kunden eine Abmahnung zu erteilen.

18. Übertragung

Der Kunde kann Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Skillplan übertragen. Skillplan behält sich jedoch das Recht vor, Rechte und/oder Pflichten und/oder den gesamten Vertrag ohne Zustimmung des Kunden auf Dritte zu übertragen.

19 Verschiedene Bestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als unvollständig erweist.
  2. Alle Vereinbarungen, Änderungen, Ergänzungen und rechtlich relevanten Erklärungen müssen schriftlich festgehalten werden, um wirksam zu sein. Änderungen der AGB oder anderer Standardvertragsdokumente können ohne Zustimmung des Kunden vorgenommen werden. Die Skillplan GmbH wird den Kunden über Änderungen der AGB oder anderer üblicher Vertragsunterlagen rechtzeitig im Voraus informieren. Im Falle einer wesentlichen Verschlechterung der Konditionen für den Kunden hat der Kunde das Recht, zum Zeitpunkt der Änderung der AGB bzw. der Standardvertragsunterlagen vom Einzelvertrag bzw. dem Einzelauftrag zurückzutreten. Die Änderungen werden stillschweigend und ohne Benachrichtigung des Kunden akzeptiert.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig und wirksam. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung so auszulegen oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte Regelungszweck so weit wie möglich erreicht wird.
  4. Im Falle einer Migration zu oder von Skillplan gelten die aktuellen Preise für die entsprechenden Dienste.

20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Dieses Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11. April 1980).
  2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von Skillplan. Skillplan ist auch berechtigt, den Kunden an den ordentlichen Gerichtsständen zu verklagen.

Merlischachen, Februar 2024